Verschiedene Leistungen sollen Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden. Dabei unterstützt Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner im Jobcenter. Mit ihr oder mit ihm vereinbaren Sie Ihre Ziele.
Erhalten Sie Bürgergeld, erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihrem Ansprechpartner einen Kooperationsplan. In diesem legen wir gemeinsam ein Ziel fest und beschreiben den Weg, wie wir dieses erreichen.
Der Kooperationsplan ist dabei auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. Sie haben alles Notwendige kompakt zusammengefasst und können auf einen Blick sehen, welche Schritte gemeinsam unternommen werden.
Er ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner sucht in enger Zusammenarbeit mit Ihnen nach Lösungen für Ihre erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.
Das Jobcenter bietet eine Vielzahl von Förderungen:
- Erstellen eines Bewerberangebotes
- Aushändigung von Stellenangeboten
- Erstattung von Bewerbungskosten
- Übernahme der Reisekosten bei Vermittlung, Eignungsfeststellung
- Kosten für Arbeitskleidung und -geräte
- Reisekosten, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskosten oder Umzugskosten
- Unterstützung bei der Vermittlung durch Dritte
- Teilnahme an Maßnahmen in einem Betrieb oder bei einem Träger
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (notwendige Qualifizierungen)
- Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und notwendige Qualifizierung)
- Förderung der Selbstständigkeit
- Einstellungshilfen (Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber bei einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis)
- Deutschkurse
Wichtig: Bitte beantragen Sie Leistungen immer im Voraus, bevor Kosten entstehen.
Was erwarten wir von Ihnen?
Wir wollen zusammen mit Ihnen Ihre Hilfebedürftigkeit beenden. Dies bedeutet, dass wir gemeinsam alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.
Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitarbeit bei der Stellensuche. Dazu gehört, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen - auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht oder der Beschäftigungsort weiter entfernt ist. Sie wirken an allen Maßnahmen tatkräftig mit, die Ihre Eingliederung unterstützen.
Klärung Ihrer persönlichen Situation
Es gibt bei Ihnen Hindernisse, die es schwierig machen, eine Beschäftigung zu suchen oder aufzunehmen? Sie sind motiviert Ihre persönliche Situation zu verbessern?
Das Jobcenter bietet Ihnen ein breites Spektrum an Unterstützung an. Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung Ihrer Probleme (zum Beispiel bei fehlender Kinderbetreuung, familiären Schwierigkeiten, Schulden) auf dem Weg in eine Festanstellung.
Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Förderinstrumente können wir Ihre Bewerbungsbemühungen und Eigeninitiative zur Arbeitsaufnahme oder die Teilnahme an Qualifizierungen, die Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen, durch die Übernahme angemessener Kosten unterstützen.
Begleitend zur Unterstützung Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt geben wir Ihnen gerne Informationen zu externen Beratungsangeboten und vermitteln Sie an kommunale Netzwerkpartner.
Schlichtungsstellen
Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.