Bürgergeld - Regelbedarf
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Der Regelbedarf beträgt ab dem 01. Januar 2023 bzw. 01. Januar 2024 für folgenden Personenkreis:
2023 | 2024 | |
Alleinstehende | 502 Euro | 563 Euro |
Volljährige Partner | 451 Euro | 506 Euro |
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren | 402 Euro | 451 Euro |
Jugendliche von 14 Jahren bis 17 Jahren | 420 Euro | 471 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro | 390 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | 318 Euro | 357 Euro |
- Erwerbsfähig
- Hilfebedürftig
- Im Alter von 15 - 67 Jahren
- Rentnerinnen und Rentner unter 65 Jahren
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Arbeitserlaubnis
- Asylsuchende