Die Stadt Rosenheim gewährt Leistungen für ärztlich verordnete Langzeitverhütungsmittel.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Rosenheim.
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Anträge, Veränderungsmeldungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Rosenheim Stadt werden nicht per E-Mail entgegengenommen. Dies betrifft alle Anliegen zum Leistungsbezug SGB II (Bürgergeld, einschließlich Unterhaltssachen, Ordnungswidrigkeiten und Widerspruch), anderen Förderleistungen sowie zur Arbeits- und Ausbildungsvermittlung.
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