Bildung und Teilhabe - Leistungen
Folgende Leistungen werden durch die Stadt Rosenheim gewährt:
- eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung (Bitte eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über Art, Dauer und Kosten des Ausflugs vorlegen.)
- mehrtägige Klassenfahrten bzw. Fahrten einer Kindertageseinrichtung (Bitte eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über Art, Dauer und Kosten der Fahrt vorlegen.)
- ergänzende angemessene Lernförderung, soweit sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentliche Lernziele zu erreichen (Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Schule.)
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, etc. (Nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, max. 15,00 € monatlich.)
- Schülerbeförderung zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, falls keine Leistungen von anderen Dritten, insbesondere nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz (Antragstellung beim Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport), gewährt werden
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Stadt Rosenheim. Auf der Internetseite der Stadt Rosenheim finden sich auch die notwendigen Antragsformulare.
Folgende Leistungen werden Bürgergeldberechtigten nach dem SGB II durch das Jobcenter ausbezahlt:
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Persönlicher Schulbedarf 104,00 € zum 1. August und 52,00 € zum 1. Februar (Achtung: Keine gesonderte Antragstellung erforderlich.)